Nutzung E-Auto vor Gebäude G für Geschäftsreisen

Ab dem 13. Januar 2026 steht vor dem Gebäude G neben dem Haupteingang ein E-Auto* von Mobility für Geschäftsfahrten zur Verfügung. Das Fahrzeug kann von Mitarbeitenden der AXA sowie Anwohnerinnen und Anwohnern gebucht werden.

Während der Testphase (bis Ende 2027) übernimmt das AXA Dekarbonisierungsbudget die Kosten für die Fahrt sowie die Mobility-Anmeldegebühr. Beachte dazu die Ausführungen weiter unten unter «Spesenabrechnung».

Eröffnung Mobility-Account

Du kannst dich mit deiner privaten E-Mail-Adresse bei Mobility anmelden und Geschäftsfahrten mit deinem privaten Account buchen. Der Account darf bei Bedarf auch für private Fahrten mit anderen Mobility-Autos genutzt werden. Private Fahrten können selbstverständlich nicht über die Spesen abgerechnet werden.

Weitere Informationen zur Anmeldung bei Mobility findest du hier: mobilityEASY: Günstige Automiete in der Schweiz | Mobility

Buchung des E-Autos
  1. Melde dich auf der Mobility-App oder unter https://mobility.ch/ mit deinem Mobility-account an.

  2. Suche das E-Auto unter der Adresse «Winterthur General-Guisan-Strasse / AXA».

  3. Überprüfe auf der Verfügbarkeitsanzeige, ob das Auto* während deiner gewünschten Zeit noch frei ist und falls ja, kannst du das Auto buchen. Gute Fahrt!

Die wichtigsten Infos für Fahrten mit Mobility findest du hier mobility.ch/willkommen und in diesem Video. Bei Fragen steht euch das Customer and Society Impact-Team gerne zur Verfügung: corporate.responsibility@axa.ch


*Kennzeichen: ZH 492342 / Mobility-Fahrzeug-Nummer: 51882


Spesenabrechnung

Die Kosten für die geschäftliche Nutzung des E-Autos* können von AXA Versicherungen AG Mitarbeitenden via EDI-Spesentool auf der Kostenstelle 17209 mit Spesentyp «Taxi / Mietauto (geschäftlich)» abgerechnet werden. Dazu gehören neben Zeit- und Kilometerkosten auch die Mobility-Anmeldegebühr von CHF 39.90 für jene Mitarbeitenden, die noch kein Mobility-Account haben und das E-Auto* nutzen. Die Anmeldegebühr kann nur geltend gemacht werden, wenn die erste Fahrt mit diesem E-Auto* für eine Geschäftsfahrt genutzt wird. Auf dem Spesenbeleg muss entsprechend die Autonummer des genutzten Fahrzeugs und die gefahrenen Kilometer ersichtlich sein.

Zudem gelten die Vorgaben des Spesenreglements sowie des Zusatz-Spesenreglements für Mitarbeitende ab Job-Level 8. Ab Job-Level 8 können Kleinausgaben bis CHF 50.– nicht mehr effektiv geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass ab Job-Level 8 die Anmeldegebühr von CHF 39.90 sowie Fahrtkosten unter CHF 50 nicht als Spesen geltend gemacht werden können. Weitere Informationen findest du im Zusatz-Spesenreglement für Mitarbeitende ab Job-Level 8.


*Kennzeichen: ZH 492342 / Mobility-Fahrzeug-Nummer: 51882

Kontakt

Customer and Society Impact: corporate.responsibility@axa.ch